Hygienekonzept der EFG Berlin-Tempelhof KdöR

Mit der Einhaltung des nachstehenden Konzeptes soll mit größtmöglicher Sorgfalt eine Ausbreitung des Corona-Virus innerhalb der Gemeinderäume und auf dem Grundstück der Gemeinde vermieden werden. Über dieses Konzept hinausgehende gesetzliche Vorschriften gelten vorrangig, siehe dazu:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Es ist grundsätzlich ein Mindest-Abstand von 1,5m zwischen nicht in einem Haushalt lebenden Personen einzuhalten und auf körperlichen Kontakt zu verzichten.

Die Größe des Raumes und die Abstandsregeln bestimmen die max. Anzahl der Teilnehmenden.

Im gesamten Gebäude besteht für alle eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (FFP2-Maske)!

Es erfolgt eine Desinfektion der Einrichtungenn im Foyer, im Gottesdienstraum und in den Sanitärräumen vor und nach den Veranstaltungen.

Das gesamte Gebäude ist eine rauchfreie Zone.

1. Zugang: das erstmalige Betreten des Gottesdienstraumes ist nur über den Haupteingang und durch das Foyer gestattet.

2. Mund-Nasen-Schutz: mit dem Betreten des Foyers ist eine FFP2-Maske zu tragen.

3. Desinfektion: die Hände sind vor Betreten des Gottesdienstraumes im Foyer mit dem bereitgestellten Hand-Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

4. Besucher*innen und Teilnehmende, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Darauf ist ebenfalls sichtbar im Eingangsbereich sowie im Internet hinzuweisen.

5. Anwesenheitsliste: es besteht die Pflicht für alle Mitwirkenden im Gottesdienst und die Teilnehmer, sich in die Anwesenheitsliste vom Ordnungsdiesnt eintragen zu lassen, für Mitglieder der Gemeinde oder namentlich bereits erfasste Freunde der Gemeinde sind der Name und Vorname ausreichend, für alle anderen sind die Anschrift und die Tel.Nr. oder Emailadresse erforderlich.

6. Verkehrswege: nicht in den Gängen oder Zugängen zu den Räumen stehen bleiben, um die Abstandregeln einzuhalten.

7. Hinweise: Vor, während und nach dem Gottesdienst ist auf die Verhaltensregeln hinzuweisen.

8. Sitzplätze: der Abstand der Reihen im Gottesdienstraum beträgt 1,5m, zwischen den zu besetzenden Plätzen sind mind. 2 Sitzplätze frei zu lassen, sofern es sich nicht um Personen handelt, die im gleichen Haushalt leben. Ein entsprechender Abstand gilt auch im Foyer und auf der Empore, wenn diese genutzt werden.

9. Lüften: vor und nach dem Gottesdienst ist der Gottesdienstraum durch Querlüften der Notausgänge 45 Minuten zu durchlüften, ebenso in ca. 30 Minuten Abstand für mind. 10 Minuten während des Gottesdienstes.

10. Ordnungsdienst:
Ein Ordnungsdienst achtet auf die Einhaltung des Hygiene-Konzeptes der EFG B-Tempelhof, insbesondere auf die Mindestabstände und die MNB.

11. Singen im Gottesdienst: Auf das Mitsingen im Gottesdienst wird verzichtet.

12. Abendmahl: sofern ein Abendmahl angeboten wird, wird das Abendmahl am 1. Sonntag im Monat mit geschnittenem Brot und mit Einzelkelchen mit Traubensaft gereicht, die Verteiler tragen eine MNB und Einweg-Handschuhe. Die Kelche werden nach dem Gottesdienst beim Herausgehen auf die Tische am Ausgang abgestellt.

13. Kollekten: Kollekten können berührungslos an den Notausgängen des Gottesdienstraumes in die bereitgestellten Körbe gelegt werden oder überwieen werden.

14. Verlassen des Gottesdienstraumes: Personen, die auf der rechten Seite sitzen, verlassen den Gottesdienstraum zügig über den Notausgang zum Parkplatz Borussiastraße, Personen auf der linken Seite über den Notausgang zum T-Damm.

Stand: 28.Mrz.2021